Holzwurm Nr. 17 – «Glasnorm bringt Veränderungen»

Unfälle mit Glas sind glücklicherweise eher selten. Kommt es dennoch dazu, stehen häufig Hauseigentümer und Architekten in der Verantwortung. Eine neue Richtlinie bringt Klarheit und noch mehr Sicherheit. Aber sie zieht auch eine Kostensteigerung für Neubauten und bei Glasersatz nach sich. Im Rahmen des Anlasses “Sicheres Glas in Wohnbauten” erhalten Sie vom Referent Josef Knill (Fensterinform.ch) und von mir alle relevanten Informationen rund um die neue Richtlinie. Sind auch Sie dabei?

Ihr Nik Stuber

Glas im Gebäude: Neue Norm bringt Veränderungen

Glas im Bau ist formschön, ästhetisch, funktional und erlaubt freie Sicht. Verglaste Bauteile wie beispielsweise raumhohe Fenster oder Fassaden kommen heute häufig zum Einsatz und stellen hohe Anforderungen an den Wärme-, Schall- oder Brandschutz, wie auch an die Statik. Der klare Ausblick kann jedoch bei unsachgemässer Halterung oder bei der Verwendung von ungeeigneten Glasarten zu Unfällen führen. Im österreichischen Graz  wurden  an  der Uni-Klinik über drei Jahre die Unfallzahlen mit Glas bei Kindern bis 14 Jahren erhoben. Die Hochrechnung dieser Zahlen für die Schweiz ergibt über 70 Glasunfälle pro Jahr allein bei Kindern.

Neue Richtlinie definiert Anforderungen an Glasbauteile
Um Glasunfälle zu vermeiden, tritt ab 1. Januar 2018 die neue SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile» in Kraft. Dies bedeutet, dass alle Fenster, welche ab dem 1.1.2018 montiert werden, diesen Richtlinien entsprechen müssen.

Die Richtlinie definiert, welche Glasprodukte für welche Einbausituation infrage kommen und listet mehr als 20 Anforderungen an den Schutz von Personen sowie Räumen auf. Definiert wird beispielsweise die Durchschusshemmung für Gebäude mit erhöhten  Sicherheitsanforderungen. Weitaus relevanter für den privaten Eigenheimbesitzer sind jedoch die Themen Schutz vor Schnittverletzungen, Absturzhemmungen, Einbruchhemmungen und Ballwurfsicherheit.

Eine der wichtigsten Neuerungen stellt die 1-Meter Regelung dar. Bezüglich des Personenschutzes liessen bisherige Regelungen zu Sicherheit mit Glas grosse Ermessensspielräume offen. Geforderte Risikoanalysen je Objekt oder Bauteil wurden kaum erstellt. Die 1-Meter-Regel stellt einen einfachen Grundsatz dar, um den Personenschutz sicherzustellen: Verglasungen unterhalb von einem Meter ab einer begehbaren Fläche sind grundsätzlich in Sicherheitsglas auszuführen. Dies gilt ebenfalls bei hohen, vertikal durchgehenden Verglasungen, die grösser als drei Meter und für Personen erreichbar sind.

Neubauten und Glasersatz sind betroffen
Die neue Richtlinie zum Einsatz von Glas gilt nicht nur für Neubauten sondern kommt auch beim Ersatz von Glasbauteilen in bestehenden Bauten zum Einsatz. Werden Glasprodukte bei bestehenden Bauten ersetzt, hat das neue Produkt ab sofort den neuen Anforderungen zu entsprechen. Auch die bestehende Konstruktion und Befestigung ist zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. In beiden Fällen – Neubau und Glasersatz – müssen Eigentümer von Liegenschaften mit spürbaren Mehrkosten rechnen.

TextquellenSigab.ch