Holzwurm Nr. 49 – Gebäude überwachen und schützen mit Videotechnologie
Videotechnologie ermöglicht Gebäudeschutz und Überwachung
Wer sein Gebäude vor Einbrüchen und Vandalismus schützen will, hat heute viel mehr Möglichkeiten als noch vor einigen Jahren. Insbesondere im Bereich der Videotechnologie macht sich der technologische Fortschritt stark bemerkbar. Heute können mit der gleichen Technologie zusätzlich Brände erkannt und die Zutrittskontrolle sichergestellt werden. Weitere Einsatzbereiche sind: Die Steuerung von Garagentoren, Beleuchtungsanlagen, Jalousien, die Sicherung von Fahrzeugen sowie die Überwachung Ihres Babys. Modernste Systeme bauen mit smarter Videotechnologie einen unsichtbaren Wassergraben als Perimeterschutz eines Hauses oder eines Firmenareals auf. Lesen Sie mehr zu diesem spannenden Thema in diesem Newsletter.
Mit Kameras gegen ungebetene Gäste
Durch digitale Verarbeitung und Sicherung von Bilddaten können präzise Analysen vorgenommen werden. Anhand dieser Analysen ist es möglich, dass Kameras «lernen». So können moderne Kameras Objekte, wie beispielsweise Autos, Bäume, Tiere und Menschen, voneinander unterscheiden, was hinsichtlich einer Perimeterüberwachung spannende Anwendungsmöglichkeiten bietet. Das Prinzip des «unsichtbaren Wassergrabens» ist eine dieser Anwendungsmöglichkeiten. Sobald eine Person den Wassergraben betritt, zeichnet das System auf. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme kann eine Alarmzentrale die Bilder in Echtzeit auswerten und eine entsprechende Intervention einleiten. Autos, Tiere oder andere Bewegungen im Bild werden indes nicht als sicherheitsrelevant erachtet und führen zu keiner Alarmierung. Selbstverständlich kann dieses System einfach per Notebook oder unterwegs mit der App gesteuert werden. Der Einsatzbereich des «unsichtbaren Wassergrabens» ist sehr vielseitig: Vom Eigenheim über Baustellen bis zum Industriegelände kann alles geschützt werden.
Kameras auch für die Brandfrüherkennung
Mittels thermografischer Kameras kann ein sich anbahnendes Feuer bereits vor der ersten Rauchentwicklung erkannt werden. Wo liegen die Gemeinsamkeiten zwischen Brandfrüherkennung und einem virtuellen Wassergraben? «Diese Frage ist leicht zu beantworten», sagt Manuel Zingg, Geschäftsführer der Firma homesecurity.ch ag in Lyssach und Experte für Gebäudesicherheit. «In beiden Fällen geht es darum, die eigentliche Bedrohung präventiv zu erfassen, um entsprechende Massnahmen einleiten zu können. Selbstverständlich mit dem Ziel, Personen- und/oder Sachschäden zu verhindern.» Bei der Brandfrüherkennung überwacht die thermografische Kamera Objekte oder Plätze, welche einer erhöhten Brandgefahr ausgesetzt sind. Ein typisches Beispiel sind Glimmbrände auf Recyclinghöfen. Temperaturabweichungen werden von der Kamera registriert und von einer Videomanagement-Software ausgewertet. So können unerwünschte Temperaturanstiege – von Objekten oder einzelnen Referenzpunkten eines Objektes – erkannt und entsprechende Gegenmassnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Optimalerweise kann dadurch ein Flammenbrand mit möglicherweise verheerenden gesundheitlichen und finanziellen Schäden verhindert werden.
Mehr Prozess- und Personensicherheit
Dieselbe Technologie kann auch im Sinne einer Prozesssicherheit eingesetzt werden; beispielsweise überwacht man Maschinen und Fahrzeuge und schützt diese vor Überhitzung. Dabei wird eine Temperaturobergrenze programmiert: Sobald diese Obergrenze überschritten ist, löst die Software automatisch einen Alarm aus. Selbst während der COVID-19 Pandemie wirkte die Thermaltechnologie unterstützend und präventiv. So wurden Personen an Verkehrsknotenpunkten – wie beispielsweise Bahnhöfen oder Flughäfen – aus sicherer Distanz mittels thermografischer Kameras auf erhöhte Körpertemperatur untersucht. Die rasante technologische Entwicklung im Bereich der Videoüberwachung kann man besonders deutlich am Beispiel der Thermaltechnologie erkennen. Die thermografischen Kameras wurden in den vergangenen Jahren qualitativ substanziell verbessert und sind nahezu für jedermann erschwinglich – insbesondere, wenn die Kosten im Schadenfall den Anschaffungspreisen der Kameras gegenübergestellt werden.
Bilder: Stuberholz AG, istock