Holzwurm Nr. 29 – Denkmalgeschützte Liegenschaften umbauen

Denkmalgeschützte Häuser umbauen

 «Gott schütze mich vor Staub und Schmutz, vor Feuer, Krieg und Denkmalschutz», sagte einmal ein entnervter Bauherr über die schwierige Sanierung seines Hauses. So oder ähnlich dürften einige Besitzer von Liegenschaften über ein bevorstehendes Bauprojekt denken – oft zu Unrecht. Denn grundsätzlich kann auch ein unter Denkmalschutz stehendes Haus umgebaut, saniert oder renoviert werden. Um Probleme mit dem Denkmalpflegegesetz zu vermeiden, sollten alle geplanten Arbeiten frühzeitig mit der kantonalen Denkmalpflege abgestimmt werden. Nur so kann der Bauherr auch sicher sein, alle möglichen Förderungen und Zuschüsse mitzunehmen.

Mehr über das Thema «Umbauen von Liegenschaften mit Denkmalschutz» erfahren Sie in diesem «Holzwurm».

Ihr Nik Stuber

Das Wichtigste vorneweg: Wer ein Haus umbauen bzw. renovieren möchte und sich nicht sicher ist, wie es um den Denkmalschutz steht, sollte sich als Erstes bei der Gemeinde erkundigen, ob es im Inventar der erhaltens- oder schützenswerten Objekte aufgeführt ist. Wenn das der Fall und es als «K-Objekt» eingestuft ist, muss zwingend die Denkmalpflege beigezogen werden. «Im Idealfall sind dann bereits bei der ersten Besprechung mit den ersten Ideen der Bauherrschaft sowohl die Denkmalpflege als auch die Gemeinde vertreten», sagt Michael Gerber, Denkmalpfleger des Kantons Bern. Die Denkmalpflege ist im Detail kantonal geregelt; im Kanton Bern sind die Bestimmungen auf das Denkmalpflegegesetz und die Baugesetzgebung aufgeteilt. Das Baugesetz beschreibt Baudenkmäler als Objekte und Ensembles, die einzeln oder als Gruppe wegen ihres besonderen kulturellen, historischen oder ästhetischen Wertes erhalten werden sollen. Auf Bundesebene gilt das Natur- und Heimatschutzgesetz. Es schreibt den Erhalt und den Schutz von Kulturdenkmälern und Ortsbildern vor.

Es gibt aber nicht einfach «denkmalgeschützte» Bauten, sondern verschiedene Abstufungen:

1. Erhaltenswerte oder schützenswerte Objekte
Bauten, die mindestens 30 Jahre alt sind, können im Bauinventar des Kantons Bern als erhaltens- oder schützenswert bezeichnet sein. Gemäss Michael Gerber sind das etwa 10% aller Gebäude. Im Bauinventar sind zudem Baugruppen ausgeschieden – das ist wichtig für den zweiten Punkt. In einem Baubewilligungsverfahren können die Eigentümer einen Nachweis verlangen, dass das Objekt zu Recht ins Bauinventar aufgenommen wurde.

2. K-Objekte
Unter den erhaltenswerten Bauten sind als K-Objekt (kantonales Objekt, rund 7% aller Gebäude) jene bezeichnet, die in Baugruppen des Bauinventars stehen. Die als schützenswert eingestuften Bauten sind grundsätzlich alles K-Objekte. Das bedeutet, dass bei jedem Bauvorhaben zwingend die Denkmalpflege beigezogen werden muss. Bei erhaltenswerten Objekten, die keine K-Objekte sind, kann die Gemeinde selbst über Bauvorhaben entscheiden und bei Bedarf eine Fachstelle (Heimatschutz) beiziehen.

3. Denkmalgeschützte Objekte
Die Bezeichnung «geschützt» wird erst für Bauten verwendet, die formell unter Schutz gestellt sind, d.h. per Vertrag oder Regierungsratsbeschluss und im Grundbuch eingetragen. Dies gilt für etwa 1,6% aller Berner Bauten.

Bauberatung
Historische Häuser sind in der Regel einzigartige Bauten. Wie ein Oldtimer benötigt ein altes Haus besondere Pflege, neue und massgeschneiderte Lösungen sind gefordert. Dafür setzen sich die Bauberaterinnen und Bauberater der Denkmalpflege ein. Modernisierung und Erhalt der Bausubstanz sind nicht nur vereinbar, sondern bringen aussergewöhnliche Wohnqualität hervor. Aufgabe der Denkmalpflege ist es, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auf die bedeutsame Bausubstanz eines Baudenkmals hinzuweisen. Es empfiehlt sich, die Fachstelle dafür frühzeitig zu kontaktieren.

Die Denkmalpflege im Baubewilligungsprozess
  1. Familie Berner plant den Umbau ihres eigenen Hauses. Sie beauftragt eine Architektin, das Bauvorhaben zu realisieren.
  2. Da ihr Haus im Bauinventar des Kantons Bern als K-Objekt erfasst ist, nimmt Familie Berner Kontakt mit der Denkmalpflege auf.
  3. Die Architektin erstellt das Bauprojekt mit allen Unterlagen, die für die Eingabe des Baugesuchs erforderlich sind.
  4. Im Auftrag der Familie Berner reicht die Architektin das Baugesuch mit allen erforderlichen Dokumenten bei der Gemeinde ein.
  5. Die Gemeinde prüft das Baugesuch und leitet dieses falls notwendig an weitere Amts- und Fachstellen weiter. Die Denkmalpflege erstellt einen Fachbericht.
  6. Die Gemeinde bewilligt das Baugesuch. Die Bauarbeiten beginnen.
  7. Die Denkmalpflege berät die Familie Berner und die Architektin während der Bauarbeiten. Für denkmalpflegerische Massnahmen können finanzielle Beiträge ausbezahlt werden.
  8. Das Bauprojekt wird fertiggestellt und durch die Gemeinde abgenommen. Familie Berner zieht in ihr umgebautes Haus ein.

Informationsanlass: Denkmalgeschützte Liegenschaften umbauen

Ort: STUBER & CIE AG, Sägestrasse 22, 3054 Schüpfen

Datum: Dienstag, 07. Mai 2019

Zeit: 18.30 bis 20.30 Uhr mit anschliessendem Apéro

Die Anmeldung ist erwünscht und wird empfohlen. Der Anlass ist kostenlos dank unserer Partner

Referenten und Themen

Michael Gerber, Leiter Denkmalpflege des Kantons Bern und Archäologe

Michael Gerber besuchte das Gymnasium in Burgdorf und studierte an der Universität Bern Archäologie, Architekturgeschichte, Denkmalpflege und Alte GeschichteDanach arbeitete er unter anderem als Grabungsleiter in Jordanien und war Mitinhaber eines Büros zur Suche und Bearbeitung von kulturhistorischen Informationen. Seit 1996 ist er in verschiedenen Funktionen bei der kantonalen Denkmalpflege tätig. Seit 2009 leitet er die kantonale Behörde.

Thema: Der Umbau eines denkmalgeschützten Hauses ist kein Buch mit sieben Siegeln

  • Wie ist die richtige Vorgehensweise bei einem geplanten Umbauvorhaben?
  • Wie grenzen sich Heimatschutz und Denkmalpflege ab?
  • Denkmalschutz und Energieeffizienz – geht das?
  • Was ist bei ökologischen und energetischen Sanierungen von geschützten Objekten zu beachten
  • In welchen Fällen ist eine finanzielle Unterstützung von der Denkmalpflege zu erwarten?

Nik Stuber, Geschäftsführer von Stuberholz, Architekt ETH

Nik Stuber ist Unternehmer bei Stuberholz und Architekt ETH. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit Umbauten und Sanierungen von denkmalgeschützten Liegenschaften.

Thema: Umbauten und Sanierungen von schützenswerten Liegenschaften in der Praxis

  • Wie können Überraschungen im Bauprojekt vermieden werden?
  • Welche Auswirkungen auf das Umbaubudget sind bei denkmalgeschützte Liegenschaften zu erwarten?
  • Wie können Vorschriften und Auflagen pragmatisch umgesetzt werden?
  • Welche Veränderungen an der Grundstruktur des Gebäudes wie beispielsweise Aufstockungen und Anbauten sind möglich?
  • Wann lohnt es sich, in denkmalgeschützte und inventarisierte Gebäude zu investieren?

 

Weitere Infos und Anmeldung

Quellen: Marius Schären für www.hausinfo.ch, Denkmalpflege des Kantons Bern
Bilder und Grafik: STUBER & CIE AG, istockphoto.com, Denkmalpflege des Kantons Bern